Aus den Grundrissen (Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss; act. G 9/9/38 Beilage, G 6 Beilagen 15-17) ergibt sich, dass die Räume des leicht nach Süden versetzten östlichen Hausteils der drei Geschosse für individuelle Nutzungen (etwa als Kinderzimmer, Gästezimmer oder Büro usw.) zur Verfügung stehen sollen. Sämtliche Räume weisen grosszügige Fensterflächen auf, wobei die in den Plänen vermerkte Büronutzung offenkundig lediglich beispielhaft angeführt ist und die Nutzungsart den späteren Bewohnern/Eigentümern überlassen bleibt.