Die Belichtung der wesentlichen Geschossbereiche erfolge ebenfalls durch die Nordfassade, zumal die kleineren Fensterfronten an der Westfassade aufgrund der grossen Überdachung gegen innen versetzt und damit für die Belichtung ungeeignet seien. Aufgrund der nach innen versetzten Fensterflächen im Westen profitiere die nach Norden gerichtete Fensterfront von der "in den Raum strahlenden Nachmittagsund Abendsonne". Von einer "beschränkten Seesicht" im Westen könne keine Rede sein. Die Westfassade zeige eher in Richtung W.__/V.__; eine Seesicht (von der Westseite) sei nur möglich, wenn der Kopf zuvorderst am Geländer auf dem Balkon um 90° gedreht werde.