Die Beschwerdegegner halten dem entgegen, aus der Form des Grundstücks sowie der Topographie ergebe sich gerade keine Exposition gegen Westen. Sie, die Beschwerdegegner, hätten ein Spalier, welches ca. der Höhe des 1. Stockwerks entspreche. Die Fotos (act. 6/8-11) zeigten – sogar mit falschem Winkel –, dass sämtliche Wohnungen eine attraktive Seesicht hätten. Der Nordosten weise eine freie Sicht auf Kloster und See auf. Der Westen sei hingegen geprägt von diversen Wohnbauten sowie Bäumen und habe in keiner Art eine attraktive Aussicht (act. G 15/1). Beim geplanten Bauprojekt gehe es nicht um eine "bessere Einfügung", sondern um ein Maximieren der Wohnfläche zulasten der Nachbarn.