Aufgrund der Nutzungsart und Fassadengestaltung müsse den erwähnten Räumen durchaus auch eine Bedeutung bei der Bestimmung der Hauptwohnseite zugeschrieben werden. Insbesondere das nach Norden auf fast der gesamten Raumlänge verglaste Büro mit grosszügiger Doppelflügeltüre zum Gang hin hebe sich von den anderen Räumlichkeiten ab. Vergleiche man die Fensterflächen an sämtlichen Fassaden miteinander, werde deutlich, dass die Belichtung der gesamten Räumlichkeiten der Wohngeschosse deutlich intensiver über die Nord- und Südfasse als über die Westfassade erfolge. Einzige Ausnahme bilde das Zimmer 2, welches nur auf der Ostseite Fenster aufweise.