Darüber hinaus befänden sich im westlichen Gebäudeteil das Entrée sowie ein fensterloser Hauswirtschaftsraum. Der östliche Teil der geplanten Baute umfasse neben den Zugangsflächen (Treppenhaus und Lift) drei Nasszellen sowie drei Zimmer, wobei das Zimmer an der Nordseite (17.7 m2) in den Planunterlagen als Büro bezeichnet sei und eine Doppelflügeltüre aufweise. Aufgrund der Lage des grossen Wohn-, Küchen- und Essbereichs im westlichen Gebäudeteil habe die Beschwerdebeteiligte zu Recht in diesem Bereich die intensivste Wohnnutzung verortet. Allein aus diesem Umstand könne jedoch nicht auf die Westseite als Hauptwohnseite geschlossen werden, denn dieser Wohnbereich weise auch gegen Nor-