3.3. Die Vorinstanz legte im angefochtenen Rekursentscheid dar, der geplante Bau umfasse im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und im Dachgeschoss je eine Wohneinheit, welche beinahe identisch aufgebaut seien. Der längliche Bau weise mittig einen Gebäuderücksprung auf und könne in zwei etwa gleich grosse Gebäudehälften unterteilt werden. Im westlichen Gebäudeteil befinde sich ein grosser Wohnbereich mit einer Fläche von 67.5 m2 sowie eine hauptsächlich nach Westen ausgerichtete Terrasse mit 44.5 m2. Darüber hinaus befänden sich im westlichen Gebäudeteil das Entrée sowie ein fensterloser Hauswirtschaftsraum.