Am 4. Juli 2024 reichte die Beschwerdebeteiligte Unterlagen betreffend Ausführungsfreigabe für Sofortmassnahmen auf Grundstück Nr. 0000_ zur Schadenabwendung für Grundstück Nr. 0002_ ein (act. G 22). d. In der Eingabe vom 3. Juli 2024 hatte die Beschwerdeführerin zur Vernehmlassung der Beschwerdegegner Stellung genommen und ihren Beschwerdeantrag sowie ihre Ausführungen bestätigt (act. G 19 f.).