a. Gegen diesen Rekursentscheid erhob die A.__ GmbH mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 26. Februar 2024 Beschwerde (act. G 1). In der Beschwerdeergänzung vom 15. April 2024 beantragte der Rechtsvertreter Aufhebung des Rekursentscheids, unter Kostenfolge (act. G 5).