0000_ und 0001_ aufgrund der geplanten Tiefgaragenzufahrt die Verfügung einer Sichtzone vorgesehen sei. Nachdem B.__ und C.__ hierzu mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 23. Januar 2023 Stellung genommen hatten, erteilte der Gemeinderat Z.__ mit Beschlüssen vom 9. Mai 2023 die Baubewilligung für das MFH unter Bedingungen und Auflagen. Die Einsprachen wurden abgewiesen (act. G 9/1 Beilagen 2 f.). Zudem erliess er mit Beschluss vom gleichen Datum eine Sichtzone auf den Grundstücken Nrn. 0000_ und 0001_ (act. G 9/1 Beilage 4). Zur Begründung hielt er fest, die geplante Zufahrt sei die einzige geeignete Erschliessungsvariante.