b. Gegen dieses Bauprojekt erhoben unter anderen die Eigentümer des nördlich an die Parzelle angrenzenden Grundstücks Nr. 0001_ (B.__ und C.__, Z.__) Einsprache. Nach Durchführung des Schriftenwechsels teilte die Gemeinde Z.__ den Einsprechern am 20. Dezember 2022 mit, dass auf den Grundstücken Nrn. 0000_ und 0001_ aufgrund der geplanten Tiefgaragenzufahrt die Verfügung einer Sichtzone vorgesehen sei.