Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: © Kanton St.Gallen 2026 Seite 19/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Versand dieses Entscheides an: - die Beschwerdeführerin (durch X. R.) - die Vorinstanz am: Rechtsmittelbelehrung: Sofern eine Rechtsverletzung nach Art. 95 ff. BGG geltend gemacht wird, kann gegen diesen Entscheid gestützt auf Art. 82 lit. a BGG innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, Beschwerde erhoben werden. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 20/20