1./ Das Gesuch, das Beschwerdeverfahren sei zu sistieren, wird abgewiesen. 2./ Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 19/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 3./ Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 3'000.-- bezahlt die Beschwerdeführerin unter Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe. 4./ Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. V. R. W. Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: Versand dieses Entscheides an: