9.4. Ein Foto, das anlässlich der Betriebskontrolle vom 24. März 2006 gemacht worden ist, zeigt, dass Heuballen unmittelbar auf den morastigen und mutmasslich mit Fäkalien verunreinigten Boden gegeben worden sind und dass drei Rinder davon fressen. Ersichtlich ist auch, dass das Dürrfutter in Ermangelung einer überdachten Futtereinrichtung den Witterungsverhältnissen schutzlos ausgesetzt ist. Dies bedeutet, dass das Heu, wenn es nicht sofort aufgefressen wird, bei heftigem Regen oder während Schlechtwetterperioden mehr oder weniger schnell durchnässt © Kanton St.Gallen 2025 Seite 18/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte