9.2. Im angefochtenen Entscheid wird ausgeführt, die Qualität von Dürrfutter leide insbesondere während Nässeperioden, wenn es gegen Witterungseinflüsse ungeschützt verabreicht werde. Hinzu komme, dass die Rinder auf das Futter treten und liegen würden und dass dieses mit Kot und/oder Urin verschmutzt werde. Anlässlich der Betriebskontrolle vom 24. März 2006 hat das Veterinäramt festgestellt, dass die Rinder mit Heu in Form von grossen Ballen, welche auf dem Feld lagern, gefüttert werden. Zum damaligen Zeitpunkt waren jeweils drei Ballen übereinander gelagert und die oberste Schicht des obersten Ballen war nass.