hinunter geflossen seien. In der ganzen Schweiz habe eine Notsituation geherrscht und es sei zu diesem Zeitpunkt nicht angebracht gewesen, Rinderhufe zu kontrollieren. 8.4. Die Fotos, die anlässlich der Betriebskontrolle des Veterinäramtes am 24. März 2006 gemacht worden sind, dokumentieren eindrücklich, dass sich Rinder zum © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte