8.3. Die Beschwerdeführerin bestreitet, dass die Trittfestigkeit des Bodens auf der Weide stellenweise nicht ausreichend sei. Sie hält dafür, die Rinderherde werde in dieser Hinsicht entsprechend den Vorgaben des Tierschutzrechts gehalten und die Klauen- und Hufgesundheit werde durch das Freilandhaltesystem gefördert. Nach Meinung der Beschwerdeführerin belegen die Fotos, die anlässlich der Betriebskontrolle am 24. März 2006 gemacht worden sind, nicht, dass der Boden in den zur Diskussion stehenden Bereichen morastig und mit Kot und Harn verunreinigt ist. Sie begründet dies damit, zu diesem Zeitpunkt seien grosse Mengen an Schmelzwasser freigesetzt worden, welche über die Weiden den Hang