Diese Bereiche seien entweder zu befestigen, oder die Zahl der Tiere sei soweit zu reduzieren, dass die Trittfestigkeit gewährleistet bleibe. Auch die Vorinstanz, die am 8. Mai 2007 einen Augenschein durchgeführt hat, stellt im angefochtenen Entscheid fest, dass der Boden auf der offenen Seite des Feldstalls, im Bereich des Brunnens und bei den Futterstellen auf der Weide nicht trittsicher bzw. morastig und erheblich mit Kot oder Harn verunreinigt gewesen sei. Die Vorinstanz hält dafür, die Trittfestigkeit könne dadurch verbessert werden, dass der Boden gereinigt und befestigt werde; im Anschluss daran seien die Standorte der Futterstellen auf der Weide häufiger zu wechseln.