Insbesondere Morast, der mit Kot und/oder Harn versetzt sei, wirke stark schädigend auf Horn und Haut. Der Boden sei daher an solchen Stellen entweder entsprechend zu befestigen und zu reinigen, oder es sei zum Beispiel durch regelmässiges Verstellen der Raufe die Belastung des Bodens auf unterschiedliche Bereiche der Weide zu verteilen (Ziff. IV). Das BVET sieht im Sinn einer Massnahme vor, dass der Boden der eingezäunten Fläche in den Bereichen, in denen sich die Tiere vorwiegend aufhalten, nicht morastig und nicht erheblich mit Kot oder Harn verunreinigt sein darf (Ziff. V).