Das BVET stellt fest, dass eingezäunte Flächen in der Regel mit einem Tierbesatz betrieben werden, der an den Boden in Bezug auf seine Trittfestigkeit hohe Anforderungen stellt. Vor allem in den Bereichen, in denen sich die Tiere häufig aufhalten, wie z.B. an einer Futterraufe, müsse der Boden in einem solchen Zustand sein, dass er die Klauen- und Hufgesundheit nicht beeinträchtige. Insbesondere Morast, der mit Kot und/oder Harn versetzt sei, wirke stark schädigend auf Horn und Haut.