In der Information 800.106.18 Tierschutz führt das BVET aus, dass ungenügende Kenntnisse über die Anforderungen der Weidehaltung und über die Anpassungsfähigkeit der Tiere zu tierschutzrelevanten Situationen führen können. Zu beachten ist, dass die Trittfestigkeit des Bodens (Morastbildung) infolge Überbeanspruchung den Anforderungen an eine tiergerechte Haltung manchmal nicht entspricht (Ziff. II). Das BVET stellt fest, dass eingezäunte Flächen in der Regel mit einem Tierbesatz betrieben werden, der an den Boden in Bezug auf seine Trittfestigkeit hohe Anforderungen stellt.