ungenügende Trittfestigkeit des Bodens zwecks tierschutzkonformer Haltung der Rinderherde zu beseitigen, und zwar unabhängig davon, ob das Projekt, auf das sich die Verfügung des AFU vom 13. Juli 2006 bezieht, verwirklicht wird. Sie stellen es der Beschwerdeführerin zudem frei, wie sie die Qualität des Bodens in allen Bereichen, wo sich die Tiere aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse, wie sie heute bestehen, vorwiegend aufhalten, verbessern will. Denkbar sind neben der Reduktion des Tierbestandes Kofferungen aus Kies, regelmässiges Verstellen der Futterraufen und mobile Tränken in verschiedenen Bereichen der Auslauffläche.