1 des Rekursentscheids vom 4. Juli 2007) herzustellen. Das AFU hat am 13. Juli 2006 im Zusammenhang mit der Sanierung des Hofdüngerlagers u.a. angeordnet, der projektierte Fressplatz für die Mutterkühe mit einer Fläche von rund 29 m2 müsse bis 30. September 2007 betoniert und in die Güllengrube entwässert werden (Ziff. II der Verfügung). Die beiden Anordnungen betreffen wohl (zum Teil) die gleiche Fläche. Das Baudepartement und das AFU verlangen indessen, dass der projektierteFressplatz für die Mutterkühe (vgl. Plankopie eines neuen Stallkonzeptes) betoniert werde. Auch die Vorinstanz und das Veterinäramt schreiben der Beschwerdeführerin vor, sie habe die