tiergerechte Haltung (Art. 1 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes, SR 455, abgekürzt TSchG), Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 der Tierschutzverordnung, SR 455.1, abgekürzt TSchV) und Fütterung (Art. 3 Abs. 1 TSchG, Art. 2 TSchV). Es handelt sich um Verhaltensanweisungen an die Adresse der Beschwerdeführerin als Tierhalterin, die sie unabhängig davon zu befolgen hat, ob Vorgaben gestützt auf Gewässerschutzrecht verwirklicht werden müssen.