4.2.2. Am 19. Dezember 2006 entschied der Gemeinderat R., S. R. habe das Wohnhaus Assek.-Nr. 000 an die öffentliche Kanalisation anzuschliessen. Der Entscheid wird damit begründet, das häusliche Abwasser dürfe nicht mit Jauche vermischt und auf dem Betrieb landwirtschaftlich verwertet werden. Am 4. Januar 2007 erhob S. R. gegen den Beschluss des Gemeinderats R. vom 19. Dezember 2006 Rekurs beim Baudepartement. Sie stellte das Rechtsbegehren, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben.