4. Die Beschwerdeführerin wirft der Vorinstanz vor, der angefochtene Entscheid sei unter Verletzung des Koordinationsgebots nach Art. 25a Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) ergangen. Zwischen Tierschutz, Gewässerschutz und dem Anschluss eines Wohnhauses in der Landwirtschaftszone an die öffentliche Kanalisation bestehe ein enger Sachzusammenhang, weshalb diesbezügliche Verfahren zu koordinieren und mit einem einzigen Entscheid abzuschliessen seien.