3.2. Im Anschluss an den Augenschein, den die Vorinstanz am 8. Mai 2007 zusammen mit dem Baudepartement durchgeführt hatte, wurde der Beschwerdeführerin am 15. Mai 2007 in Anwendung von Art. 17 VRP mit eingeschriebenem Brief die Gelegenheit eingeräumt, sich "zu den 27 Fotos (samt den jeweiligen Bemerkungen)", die anlässlich des Augenscheins gemacht worden sind, bis 31. Mai 2007 zu äussern. Gleichzeitig wurde ihr ein Schreiben des Veterinäramtes vom 10. Mai 2007 samt Fotos, die in der Zeit vom 27. September 2006 bis 20. April 2007 entstanden sind, zur Stellungnahme bis 31. Mai 2007 übermittelt.