c) Am 10. August 2007 erhob S. R. gegen den Entscheid des Volkswirtschaftsdepartements vom 4. Juli 2007 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie stellte das Rechtsbegehren, die "erstinstanzliche, ursprüngliche Verfügung vom 23. Mai 2006 sei aufzuheben". Das Volkswirtschaftsdepartement nahm am 12. September 2007 Stellung und beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. Am 10. Oktober 2007 machte S. R. von der Möglichkeit Gebrauch, sich zu neuen tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu äussern. Darüber wird in Erwägung gezogen: 1. Die Sachurteilsvoraussetzungen sind von Amtes wegen zu prüfen: