b) Am 5. Juni 2006 erhob S. R. Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement und stellte den Antrag, die Verfügung des Veterinäramtes vom 23. Mai 2006 sei aufzuheben. Nachdem das Volkswirtschaftsdepartement mit dem Baudepartement am 8. Mai 2007 einen gemeinsamen Augenschein durchgeführt hatte, wurde der Rekurs am 4. Juli 2007 teilweise gutgeheissen. Es wurde festgestellt, dass Ziff. 2 und 4 des Dispositivs keinen Verfügungscharakter haben. Im übrigen wurde der Rekurs abgewiesen und für die Anordnungen nach Ziff. 3, 5 und 6 des Dispositivs wurde neu Frist bis 1. November 2007 gesetzt.