Betriebskontrolle festgestellt, dass das Gelände in den genannten Bereichen sehr tief, nass und stark zertreten war, auch als Folge von Urin- und Kotabsatz. Die Tiere sind weit über den Kronrand der Klauen eingesunken. B./a) Nachdem S. R. das rechtliche Gehör gewährt worden war, verfügte das Veterinäramt am 23. Mai 2006 was folgt: 1. Der elektrisierende Zwickdraht innerhalb des Unterstandes ist umgehend zu entfernen. 2. Bei der dauernden Haltung von Nutztieren im Freien muss bei extremer Witterung ein natürlicher oder künstlicher Witterungsschutz zur Verfügung stehen.