Beschwerdeführerin, vertreten durch X. R., gegen Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Vorinstanz, betreffend Rindviehhaltung/Tierschutz hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ S. R. führt in der Politischen Gemeinde R. einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb. Er umfasst 7,42 ha Nutzfläche in der Landwirtschaftszone. Auf dem Grundstück Nr. 000, Grundbuch R., befinden sich das Wohnhaus (Assek.-Nr. 000) mit freistehenden Scheunen und Ställen (Assek.-Nrn. 000, 000).