3./ Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 4'000.-- bezahlt der Beschwerdeführer unter Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe. 4./ Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. V. R. W. Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: Versand dieses Entscheides an: – den Beschwerdeführer (durch Rechtsanwalt lic. iur. C.D.) – die Vorinstanz – die Beschwerdebeteiligte © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte am: Rechtsmittelbelehrung: