5.2. Unbestritten geblieben sind die Feststellungen der Vorinstanz, wonach die Mutter des Beschwerdeführers den Betrieb im Jahr 1996 aus familiären Gründen (Trennung vom Ehemann) verlassen hat, nachdem sie ihn bis dahin zusammen mit ihrem damaligen Ehemann bewirtschaftet hatte. Der Vater des Beschwerdeführers blieb zwecks Einarbeitung des Sohnes weiterhin dort wohnen. Im Jahr 2000 erfolgte die Hofübergabe, und der Vater zog weg. Der Generationenwechsel hat somit bereits vor rund sechs Jahren stattgefunden, und die Mutter des Beschwerdeführers hat während rund 10 Jahren nicht auf dem Betrieb gelebt, bis sie sich im Herbst 2006 entschloss, wieder dorthin zurückzukehren.