4.3. Beschwerdeführer und Vorinstanz gehen davon aus, dass sich der Landwirtschaftbetrieb im Aufbau befindet und dass ein Betriebsleiter erforderlich ist, der dort Wohnsitz nimmt. Nicht in Frage gestellt wird weiter, dass die Bewirtschaftung der Obstkulturen inkl. der bodenunabhängigen Erdbeerkulturen mit Folientunnels 19'157 Stunden Arbeitskraft beansprucht und dass für die Betriebsleitung zusätzlich mit rund 5'000 Stunden Arbeitskraft zu rechnen ist. Auch nach Auffassung der Vorinstanz ist für die Bewirtschaftung des Betriebs nach Abschluss der Aufbauphase deshalb eine zweite Arbeitskraft mit Fachausbildung erforderlich, wobei diese nicht auf dem Hof leben muss.