3. Der Beschwerdeführer beantragt, es sei ein Augenschein durchzuführen, nicht zuletzt auch um festzustellen, dass der Einbau einer Einliegerwohnung im Untergeschoss des Wohnhauses weder unzweckmässig noch wirtschaftlich unvernünftig sei. Sodann sei ein Gutachten einer Fachstelle für Gemüse- und Beerenbau bezüglich der Frage einzuholen, ob Wohnraum auf dem Landwirtschaftsbetrieb sowohl für den Betriebsleiter und seinen Stellvertreter als auch für die Mutter des Betriebsleiters, Praktikanten und Lehrlinge zwingend erforderlich sei.