E./ Am 23. Februar 2006 erhob S.H. gegen die Verfügung des ARE vom 20. Januar 2006 und gegen den Entscheid der Baukommission R. vom 10. Februar 2006 Rekurs beim Baudepartement. Er beantragte, die Entscheide seien aufzuheben und die Angelegenheit sei zur Neubeurteilung und zur Erteilung der Baubewilligung an die Vorinstanzen zurückzuweisen. Nachdem ein Augenschein durchgeführt worden war, wies das Baudepartement den Rekurs S.H.s am 22. September 2006 ab. F./ Am 10. Oktober 2006 erhob S.H. gegen den Entscheid des Baudepartements vom 22. September 2006 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Er stellte die Rechtsbegehren, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben (Ziff. 1) und die