2. Die Angelegenheit wird zu neuer Steuerausscheidung mit den Kantonen Genf und Tessin an den Beschwerdegegner zurückgewiesen. 3. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 3'000 bezahlt der Beschwerdeführer zu fünf Sechstel und der Beschwerdegegner zu einem Sechstel. Der auf den Beschwerdeführer entfallende Anteil von CHF 2'500 wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 3'000 verrechnet. Der Restbetrag (CHF 500) wird ihm zurückerstattet.