© Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Beschwerdegegner aufzuerlegen. Der Kostenvorschuss ist im Umfang von CHF 333.35 dem Beschwerdeführer zurückzuerstatten. Demnach erkennt das Verwaltungsgericht zu Recht: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und der Entscheid der Verwaltungsrekurskommission vom 12. Dezember 2016 wird aufgehoben. Die korrekte steuerbare Zuwendung zugunsten des Kantons St. Gallen beträgt CHF 7'454'529 und ist vom Beschwerdegegner neu zu veranlagen.