3.2. Gemäss Kreisschreiben Nr. 22 der SSK beträgt der Repartitionsfaktor für den Kanton St. Gallen 80 % und derjenige für die Kantone Genf und Tessin jeweils 115 %. Der Steuerwert von St. Galler Liegenschaften liegt mithin höher als das schweizerische Mittel (100 %), wogegen derjenige der Kantone Genf und Tessin darunter liegen. Für die Ermittlung des Schuldenabzugs müssen zunächst beide Werte auf das schweizerische Mittel (100 %) korrigiert werden. Auf diesen Mittelwerten basiert das sog. Reinvermögen I (vgl. Tabelle in E. 2.2).