Bei der Berechnung des beweglichen Vermögens ging der Beschwerdegegner fälschlicherweise von CHF 9'162'226 aus. Korrekt ist jedoch, das bewegliche Vermögen als Differenz zwischen dem gesamten Nachlassvermögen (CHF 16'492'171) und den Steuerwerten der Grundstücke (CHF 5'782'995 + CHF 590'871) zu ermitteln und diesen Betrag dem Kanton St. Gallen zuzuweisen. Das bewegliche Vermögen beträgt demnach CHF 10'118'305. Als Zwischentotal ist daher Folgendes festzuhalten: Aktiven/ VermSt- Rep.- % ESchSt- % St. Gallen % Genf % Tessin % Passiven Wert, Fr. Wert, Fr. Wert, Fr. Fr. Fr. Fr. GSt Kanton