Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten und die Akten wird, soweit wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. Darüber zieht das Verwaltungsgericht in Erwägung: 1. […] © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. Umstritten ist die Bewertung des im Kanton St. Gallen bestehenden Anteils am Nettonachlass in dem Sinne, ob die Repartitionswerte der Liegenschaften in den Kantonen Genf und Tessin dem Kanton St. Gallen zugeschieden werden dürfen oder nicht.