Dies führte zu einem bereinigten Nachlassvermögen von CHF 13‘741‘176, wobei der im Kanton St. Gallen besteuerte Anteil (Quote) auf 55,56% bzw. CHF 7‘634‘597 festgelegt wurde. Schliesslich berücksichtigte das kantonale Steueramt einen Steuerfreibetrag von CHF 5‘556 (55,56 % von CHF 10‘000). Das kantonale Steueramt wies die von X.__ gegen die Erbschaftssteuerverfügung erhobene Einsprache mit Entscheid vom 23. März 2016 ab. Dagegen erhob X.__ Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission, welche mit Entscheid vom 12. Dezember 2016 das Rechtsmittel ebenfalls abwies.