B. Am 2. Dezember 2015 erliess das kantonale Steueramt die Erbschaftssteuerverfügung und setzte die steuerbare Zuwendung auf CHF 7‘629‘041 fest. Es korrigierte das Grundeigentum in den Kantonen Genf und Tessin aufgrund der Repartitionswerte auf CHF 6‘650‘444 und CHF 679‘501 und ging von dem Wohnsitzkanton St. Gallen zugeschiedenen übrigen Aktiven von CHF 9‘162‘226 aus. Die Passiven beliefen sich unter Berücksichtigung von Schulden, von Todesfallkosten sowie Vermächtnisse und Vergaben auf CHF 2‘750‘995. Dies führte zu einem bereinigten Nachlassvermögen von CHF 13‘741‘176, wobei der im Kanton St. Gallen besteuerte Anteil (Quote) auf 55,56% bzw. CHF 7‘634‘597 festgelegt wurde.