Zum Einwand, wonach unangemeldete Stichprobenkontrollen durch das AFU zu erfolgen hätten (act. G 6 Ziff. 70), führte das AFU aus, seit der Einführung der QS-Systeme hätten bereits zwei gesamtschweizerisch durchgeführte Kontrollen bei den Betreibern stattgefunden (mit Beteiligung des Kantons St. Gallen). Der Kanton St. Gallen führe bis jetzt wie der Kanton Zürich Stichprobenkontrollen anhand der Betriebs- und Bewilligungsdaten in der BAKOM-Datenbank durch, nicht jedoch in den Zentralen der Betreiber (act. G 9 Beilage Ziff. 4).