Die Einwände gegen das QS-System würden sich daher als unbegründet erweisen. Bauliche Massnahmen zur Leistungsbegrenzung seien daher nicht vorzukehren (act. G 3 S. 19-20). Das AFU hielt in der Stellungnahme vom 12. September 2013 (act. G 9 Beilage Ziff. 3) zu einem entsprechenden Einwand der Beschwerdeführenden (act. G 6 Ziff. 67) fest, die im Evaluationsbericht der Arbeitsgruppe NIS des Cercl'Air vom 10. April 2008 gemachte Aussage, dass an einer Sendeanlage nur etwa alle vier Monate eine NIS-relevante Änderung vorgenommen werde, beziehe sich auf Änderungen innerhalb der bewilligten Werte (z.B. Leistungserhöhung von 700 WERP auf 1000 WERP bei einer bewilligten Leistung von 1500 WERP).