4.3.1. Die Beschwerdeführenden machen im Weiteren geltend, da die potentiell mögliche Leistung einer Anlage in der Praxis durch die installierte Senderendstufe limitiert werde, im Baugesuch jedoch keine Angaben zur verwendeten Senderendstufe gemacht würden, erweise dieses sich als unvollständig. Aus der Kombination der fernsteuerbaren Parameter resultierten bei einer Vielzahl berechneter OMEN massive Verletzungen des Anlagegrenzwertes. Es bestehe die Möglichkeit von Manipulationen in Form von Abänderungen der Antennenparameter, welche zu einer Erhöhung der Sendeleistung führen könnten. Ein Standortdatenblatt, das keine Angaben zur