Im Bericht des AFU vom 12. September 2013 wurde hierzu festgehalten, die Erfahrung aus zahlreichen Abnahmemessungen unterhalb der Antennen im Standortgebäude zeige, dass die Berechnung höhere Resultate als die Wirklichkeit ausweise. Es sei deshalb von Seiten des Bundesamtes für Umweltschutz (BAFU) angedacht, für die maximale Richtungsabschwächung neu 20 dB (Faktor 100) vorzusehen (heute: 15 dB = Faktor 31.62). Kleinere Dachdurchlässe wie Lüftungsrohre oder Dachaufgänge über das Treppenhaus (welches als OKA gelte), seien deshalb erfahrungsgemäss in der Regel nicht relevant (act. G 9 Beilage Ziff.