die angenommenen Dämpfungsfaktoren für Beton bei Abdeckungen aus Kunststoff völlig falsch seien. Bei einer Verkleidung mit PVC betrage die berechnete Feldstärke 9.13 V/m, bei einer Abdeckung mit Eternit immer noch 6.46 V/m. Damit verletze der angefochtene Entscheid auf jeden Fall den Anlagegrenzwert gemäss NISV (act. G 6 Begründung Ziff. 9). Im Bericht des AFU vom 12. September 2013 wurde hierzu festgehalten, die Erfahrung aus zahlreichen Abnahmemessungen unterhalb der Antennen im Standortgebäude zeige, dass die Berechnung höhere Resultate als die Wirklichkeit ausweise.