Berechnungen des Standortdatenblattes seien korrekt und vollständig. Der Nachweis © Kanton St.Gallen 2025 Seite 14/26 Publikationsplattform St.Galler Gerichte sei erbracht, dass an sämtlichen massgeblichen Orten (auch auf den Pausenplätzen) der Anlagegrenzwert eingehalten sei (act. G 10/18). 4.2.