Diese halte sowohl den Anlageals auch den Immissionsgrenzwert ein. Der exponierteste Ort für den kurzfristigen Aufenthalt von Menschen (OKA) sei richtig gewählt worden. Der Immissionsgrenzwert sei an dieser Stelle deutlich unterschritten. Mit der berechneten Maximalbelastung werde rund 68% des Immissionsgrenzwertes erreicht. Die Belastung durch weitere Mobilfunkanlagen in der Umgebung könne zum vornherein vernachlässigt werden, da ihre Distanz wesentlich grösser sei als diejenige der Anlage auf A. Durch die zusätzlich (Art. 11 Abs. 2 lit. c Ziff. 2 NISV verlangt lediglich drei OMEN) berechneten OMEN lasse sich das Auffinden der drei am meisten belasteten OMEN besser nachvollziehen. Die