Sendebereich (0 bis -4 Grad) aufweist als die beiden anderen Sektoren mit Hauptstrahlrichtung 155° und 355° (0 bis -18 Grad). In der Stellungnahme des AFU vom 12. September 2013 wurde hierzu vermerkt, es sei davon auszugehen, dass die Beschwerdegegnerin 1 für alle drei Sektoren den vollen vertikalen Sendebereich von 0 bis -18° nutzen möchte, dies jedoch beim 260°-Sektor wegen des OMEN (Ort mit empfindlicher Nutzung) Nr. 10 nicht realisierbar sei. Bereits ein vertikaler Sendebereich von 0 bis -5° würde beim OMEN Nr. 10 eine rechnerische Überschreitung des Anlagegrenzwertes (vgl. dazu nachstehende E. 3.1) ergeben. Wie aus den Antennendiagrammen ersichtlich sei, würden die Antennen neben der